Liebe Leserinnen und Leser!
Parkplatzregelung bei ALDI (Antwort der Bauordnungsbehörde)
Mit der Baugenehmigung vom 11.09.2003 wurde in Auflage Nr. 5 der Betrieb des Einzelhandelsgeschäfts und des Parkplatzes (74 geforderte Kfz-Stellplätze) aus Immissionsschutzgründen auf werktags von 08:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Der Lieferverkehr darf nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden. Die Nutzung des Parkplatzes während der Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen ist damit baurechlich nicht zulässig.
Für das Seniorenzentrum An der Radrunde 142-144 wurden gemäß Änderungsgenehmigung vom 08.07.2005 46 Kfz-Stellplätze gefordert. Sie sind in der Tiefgarage des Gebäudes untergebracht (Zufahrt auf der Nordseite). Es wurden keine Stellplätze auf dem ALDI-Parkplatz nachgewiesen.
Anmerkung: Aus der Antwort entstanden wieder neue Fragen und auf unsere wurde nicht klar eingegangen. Wir werden weiter nachbohren.
Gaulnhofener Graben (Antwort der Verwaltung)
Bisher wurden die betroffenen Bürger im Bebauungsplanverfahren beteiligt. Darüber hinaus wurde die Planung zum Hochwasserschutz den betroffenen Bürgern mehrfach auch vor Ort erläutert (z.B. Ortstermine Juni 2015). Aufgrund der Einwende zu den vorgestellten Planungen wurde ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Im Zuge des eingeleiteten wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens werden alle Eingriffe auf Privatgrund, Baumbestände und Biotop rechtlich bewertet und evtl. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Derzeit werden alle vorliegenden Stellungnahmen, Einwendungen etc. durch das Umweltamt geprüft. Danach erfolgt die gutachterliche Prüfung durch den amtlichen Sachverständigen, das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. Der Erörterungstermin ist im Sommer 2017 geplant.
Die Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahme erfolgt über die Umlegung im Bebauungsplanverfahren, wie alle anderen Infrastrukturprojekte auch.
Das Baugebiet Kornburg-Nord ist bei den Planungen berücksichtigt, da die entwässerte Fläche im Einzugsgebiet des Gaulnhofener Grabens liegt. Diese und alle in Zukunft hinzu kommenden Regenwassereinleitungen müssen den Regeln der Technik entsprechend die Leistungsfähigkeit des Gewässers berücksichtigen (d.h. Drosselung der Einleitungsmenge), um keine, für die Ökologie und den Hochwasserschutz schädlichen, Spülstöße im Gewässer zu verursachen. Im vorliegenden Fall ist im Rahmen des dortigen B-Plans Nr. 4346 ein ausreichend dimensioniertes Regenrückhaltebecken geplant, das das Niederschlagswasser gedrosselt in den Gaulnhofener Graben einleitet. Der Ortsteil Eichenlöhlein wird daher von dieser Niederschlagsmenge nicht negativ beeinflusst.
Der Firma Schultheiß Projektentwicklung AG wurde mit Bescheid des Umweltamtes vom 05.09.2016 die wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagwasser aus den betreffenden, zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken in den Stockweiher (Radmeisterstraße) erteilt. Die Zuleitung des gesammelten Niederschlagswassers aus den Baugrundstücken erfolgt gedrosselt. Entsprechende Nachweise nach den Regeln der Technik liegen vor und wurden geprüft. Weiter liegt dem Umweltamt inzwischen das per Bescheid geforderte Abnahmeprotokoll des Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft vor. Demnach wurden die technischen Anlagen für die Entwässerung ordnungsgemäß errichtet. Diese Angaben wurden inzwischen ebenfalls durch das Umweltamt geprüft. Der Höhenunterschied des Geländes zwischen Eichenlöhlein und Stockweiher beträgt ca. 6 Meter. Ein schädlicher Rückstau ist hier ausgeschlossen.
Regenwasser muss nach Wasserhaushaltsgesetz zunächst im natürlichen Wasserkreislauf gehalten werden (Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer). Auch die Entwässerungssatzung von SUN schreibt dies vor. Eine ordnungsgemäße Einleitung von Niederschlagswasser beeinflusst das Hochwassergeschehen nicht, wenn diese entsprechend den Regeln der Technik gebaut ist. Die Regeln der Technik geben vor, dass die Einleitung das natürliche Einzugsgebiet der bebauten Fläche simulieren soll (Rückhaltung und Drosselung). Regenwassereinleitungen sind i.d.R. auf ein fünfjährliches Ereignis ausgelegt. Hierbei handelt es sich um statistische Werte, die nach den geltenden Regeln der Technik erhoben wurden. Diese Werte werden auf Grundlage des vorherrschenden Klimas und der vorhandenen Topografie erhoben. Der Hochwasserschutz hingegen auf ein hundertjährliches Ereignis. Bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis ist ein Großteil des Einzugsgebietes des Gaulnhofener Grabens überregnet. Der Boden ist mit Wasser gesättigt und der komplette Niederschlag kommt zum Abfluss. Die vorhandenen Regenwassereinleitungen spielen dann für das Abflussgeschehen keine Rolle mehr.
Anmerkung: Hier wird zum ersten Mal eingeräumt, dass das Niederschlagswasser des neuen Baugebietes in Kornburg künftig in den Gaulnhofener Graben eingeleitet wird. Da die Maßnahme den Regeln der Technik entspricht, beruhigt uns das sehr. Das Geld für die Baumaßnahmen den Anwohnern im Eichenlöhlein aufzubürden, bleibt trotzdem eine Ungerechtigkeit. Auch dieses Thema ist noch nicht vom Tisch.
Sirenen-Signal (Alarmierung in Katastrophenfällen, Antwort der Feuerwehr)
Uns wurde bekannt, dass die Stadt Nürnberg die Alarmierung in Katastrophenfällen über die Sirenen wieder umsetzen will. Profitieren davon auch unsere Bürger? Derzeit gibt es zwar das samstägliche 12 Uhr Uhrstellsignal oder auch die bald tägliche Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Worzeldorf für jeden Unfalleinsatz auf der Autobahn, aber nicht die Alarmierung zum Einschalten der Radios bei einem Katastrophenfall.
Antwort der Feuerwehr, Sachgebiet Bevölkerungsschutz: Um der rechtlichen Verpflichtung zur Warnung der Bevölkerung im Gefahrenfall seitens der Stadt Nürnberg ausreichend nachkommen zu können, wird ein zeitgemäßes Sirenennetz zur flächendeckenden Bevölkerungswarnung aufgebaut. Diese Sirenen können gleichzeitig zur Alarmierung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren genutzt werden. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über die Integrierte Leitstelle Nürnberg. Zur flächendeckenden Warnung (inklusive Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren) werden insgesamt 107 elektronische Sirenenanlagen errichtet. Die Errichtung erfolgt in einer 3-Jahresplanung. Die Sirenen werden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 errichtet. Eine Erprobung der Sirenen erfolgt zweimal im Jahr. Dies erfolgt im Zuge des landesweiten Sirenenprobealarms, welcher vom Staatsministerium des Innern angeordnet wird.
Nachfolgend sind in der Tabelle die Sirenen dargestellt, welche im Bereich Worzeldorf errichtet werden. Zusätzlich ist das vorgesehene Errichtungsjahr angegeben. Alle vier dargestellten Sirenen werden zur Warnung der Bevölkerung errichtet, modernisiert und dafür verwendet. Die Sirenen 047 und 046 werden weiterhin zusätzlich zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr in Worzeldorf verwendet.
N 046, Worzeldorfer Hauptstr. 3, Feuerwehrgerätehaus, geplant für 2019
N 047, Beckmannstraße 2, Schulgebäude, geplant für 2019
N 048.1, Am Knauersbach 27a, Transformatorengebäude, geplant für 2017
N 049, Radmeisterstraße 51, Mastanlage 20 m, geplant für 2017
Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessung am Marthweg
Im vergangenen Jahr wurde nach einem Gespräch mit dem Leiter des Verkehrsplanungsamtes Herrn Jülich ein Geschwindigkeitsmeßdisplay am Marthweg (Eingang Weiherhaus aus Katzwang kommend rechts) aufgestellt. Nach unserer Beobachtung hat es auch für den entsprechenden Zeitraum Wirkung gezeigt.
Wir hätten gerne gewusst, wie die Messergebnisse insgesamt ausgefallen sind.
Antwort des Verkehrsplanungsamtes: Die mobile Geschwindigkeitsanzeige war vom 09.09.2016 bis 07.11.2016 am Marthweg Höhe Hs. Nr. 8 eingesetzt. Die Messungen ergaben für die Durchschnittsgeschwindigkeit einen Wert von 38 km/h und für die V 85 einen Wert von 49 km/h.
Die „V 85“ ist die Geschwindigkeit, die 85 % der Kraftfahrer nicht überschreiten. Sie sollte in der Regel etwa um die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegen, da dann die Regelung als akzeptiert gilt. Dies ist hier bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sogar sehr gut der Fall. Die niedrige Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt sich dadurch, dass mehr Kraftfahrer langsamer fahren als erlaubt und da aus der Radmeisterstraße einbiegende Fahrzeuge erst beschleunigen. Insgesamt ist dies im stadtweiten Vergleich seit 2012 ein unterdurchschnittliches und damit sehr gutes Ergebnis.
Steinbrüchlein-Kärwa am 11. Juni
Am 11.06. findet wieder die Steinbrüchlein-Kärwa statt. Wir sind mit einem Stand und dem Glücksrad vertreten. Hoffentlich ist dieses Jahr schönes Wetter. Letztes Jahr mussten wir wegen heftigem Regen wieder abbauen.
„Sicherheit und Einbruchschutz“ in Worzeldorf am 14. Juni, 19:00 Uhr
In Absprache mit dem CSU-Ortsverband Worzeldorf ergänzen wir das Thema Sicherheit und Einbruchschutz mit einer weiteren Veranstaltung. Gastredner sind der leitende Polizeidirektor Herbert Donner der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd und unser Bundestagsabgeordneter und innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Bundestag Michael Frieser.
Mittwoch, 14.06.2017, um 19.00 Uhr,
Landgasthaus Messthaler, An den Weihern 13, 90455 Nürnberg
Thema Demenz bei „Politik bei Kaffee und Kuchen“ am 29. Juni, 16:00 Uhr
Ebenfalls gemeinsam mit der CSU wollen wir mit dem Chefarzt der Neurologie im Fürther Klinikum, Dr. Peter Neumeier, das Thema Demenz im Alter ansprechen.
Donnerstag, 29.06.2017, um 16.00 Uhr,
Katholische Kirche Corpus Christi, An der Radrunde 155, 90455 Nürnberg
Zu beiden Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen. Bringen Sie auch Freunde und Bekannte mit.
Und noch einmal der Aufruf zur Mithilfe am 1. und 2. September
Wie viele von Ihnen wissen, führen wir mit unserem hiesigen Gewerbeverein 9045X gemeinsame Veranstaltungen durch. Diese Veranstaltungen zielen darauf ab, die nachbarschaftliche und örtliche Gemeinschaft zu fördern. Insbesondere durch die wachsende Gemeinde in unseren Neubaugebieten kommen auch immer mehr junge Familien zu unseren Events, insbesondere zu unserem alljährlichen Weihnachtsmarkt.
Gewerbeverein und Bürgerverein haben sich dazu entschlossen, in diesem Jahr wieder ein Sommer-/Weinfest am 1. und 2. September in Herpersdorf durchzuführen. Die organisatorischen Vorbereitungen sind bereits in vollem Gange. Es wird für Erwachsene und Kinder ein vielseitiges Angebot an Speis und Trank sowie Spielmöglichkeiten geben.
Dafür benötigen wir allerdings noch einige helfende Hände.
Auf dem letzten Weihnachtsmarkt haben sich etliche Besucher dahingehend geäußert, dass sie gerne rechtzeitig über anstehende Veranstaltungen informiert werden möchten, um ihre persönliche Mithilfe anbieten zu können.
Diesem Wunsch entsprechen wir hiermit sehr gerne. Es wird insbesondere Mithilfe bei der Besetzung der Buden und zur Aufsicht bei den Spielangeboten (Hüpfburg, Spickerbude, etc.) benötigt.
Bitte melden Sie sich bei Interesse und nach Überprüfung Ihres Terminkalenders
per E-Mail (info@bv-worzeldorf.de oder info@9045x.de) oder
telefonisch unter 0911/8888698.
Je eher Sie sich zur Unterstützung bereit erklären, desto konkreter können wir planen. Wir zählen auf Sie.
Peter Katschke
1.Schriftführer im
Bürgerverein Nürnberg-Worzeldorf e.V.
bv-worzeldorf.de