Liebe Leserinnen und Leser, uneinsichtige Autofahrer im Baustellenbereich der Spitzwegstraße in Worzeldorf gab es in Mengen.
Ein Verkehrszeichen, das die Durchfahrt verbietet, reicht heute nicht mehr aus. Nicht einmal ein zusätzliches Sackgassenschild hindert so manchen Autofahrer an der Weiterfahrt. Die Autofahrer, die dann noch weiter durch eine neu geteerte Straße fahren, sollten an einer Führerscheinnachschulung teilnehmen müssen.
Allerdings waren die Verkehrsprobleme um die Baustelle anfangs hausgemacht!
SÖR hatte im Vorfeld einen schönen Flyer für die Bauarbeiten mit Zeitplan und Skizze herausgegeben und auch einigen Anwohnern in die Briefkästen gesteckt. Allerdings sehr kurzfristig und dazu noch nicht überall. Von einer Einbahnstraßenregelung im Bereich Worzeldorfer Hauptstraße/Am Wiesengrund/Gustav-Zindel-Straße war nichts zu lesen oder zu erkennen. Umso verblüffter waren nicht nur Fremde, sondern eben auch die Anwohner. Erst durch massive Intervention einiger Anwohner und des Bürgerverein Nürnberg-Worzeldorf an die zuständigen Stadträte wurde ein deutlicher Absperrbock an der Zufahrt der gesperrten Straße durch SÖR aufgestellt. Für dieses schnelle Handeln und unbürokratische Vorgehen möchten wir uns bedanken. Damit beruhigte sich der Verkehr ein wenig und Autofahrer konnten erkennen, dass es hier nicht weiterging.
Die Baustellenbeschilderung war insgesamt ungenügend. Nicht nur dieser eine zunächst fehlende Absperrbock in der Worzeldorfer Hauptstraße/An der Radrunde, sondern auch Beschilderungen, die sich gegeneinander aufhoben und jedem Verkehrsteilnehmer die Haare zu Berge stellten. So wurde das Richtungsschild „Centrum“ nicht abgedeckt
und gleichzeitig sowohl ein Schild Einbahnstraße, Sackgasse und gesperrte Straße angebracht???
Am Wiesengrund stand ein Einbahnstraßenschild und keine 5 Meter dahinter ein Sackgassenschild???
Die Krönung war die Engstelle an der Gustav-Zindel-Straße.
Man hatte dort einen Fuß- und Radweg zur Durchfahrt für Fahrzeuge unter 3,5 t freigegeben. Das Fuß-und Radweg-Schild war nicht abgedeckt (damit hätte eigentlich kein Fahrzeug durchfahren dürfen). Ein 10 km/h Zeichen war am Ende der Engstelle aufgestellt, anstatt bereits vor dem Abbiegevorgang zu signalisieren, dass es hier einen besonderen Gefahrenpunkt gibt.
Insgesamt war diese Einbahnstraßenregelung überflüssig. Alle Fahrzeuge hätten auch über die Worzeldorfer Hauptstraße in die Straße An der Radrunde einfahren können, man hätte nur die Vorfahrt mittels eines Stoppschilds an dieser Einmündung ändern müssen. Alles andere wäre geblieben wie vorher.
Der Begriff Schildbürger bekam mit dieser Einbahnstraßenregelung und Beschilderung der Baustelle eine neue Dimension.
Zu kritisieren ist weiterhin, dass die Baumaßnahme in der Spitzwegstraße zum jetzigen Zeitpunkt unnötig war. Es gibt in Nürnberg viele andere Straßen, die mehr verschlissen sind und es dringender hätten, repariert zu werden. Diesen Bereich mit einer Hauptader von den südlichen Vororten ins Zentrum für sechs Wochen komplett zu unterbrechen, ist schon heftig. Die Umleitungsstrecken sind mit vielen Kilometern und unnützem Kraftstoffverbrauch nicht nur den Autofahrern, sondern auch den Anwohnern an diesen Strecken nicht zuzumuten.
Zum anderen soll an der Einmündung Spitzwegstraße/Worzeldorfer Hauptstraße in nächster Zeit ein Kreisel entstehen. Der Umbau eines Teiles der jetzt neu geteerten Straße muss dann wieder durchgeführt werden. Oder kommt der Kreisel doch erst viel später?
Ist zu hoffen, dass die Verkehrsplaner aus diesem Dilemma etwas gelernt haben.
Unsere Jahreshauptversammlung (JHV) findet am 16.Oktober um 18 Uhr 30 statt. Dieses Mal steht auch wieder die Neuwahl des Vorstands an, wobei einige Positionen neu zu besetzen sind. Wie schon im vorigen Jahr findet die Veranstaltung wieder im Pfarrsaal von Corpus Christi statt. Der ist groß genug, um die Hygienevorschriften einzuhalten. Wir werden u.a. die dann gültigen Abstands- und Hygienevorschriften einhalten und bitten alle Teilnehmer ausdrücklich, einen Mund- und Nasenschutz bis zur Einnahme der Plätze zu tragen. Wir sind bestrebt, trotz dieser unvermeidbaren Widrigkeiten einen interessanten und abwechslungsreichen Abend zu bieten.Unsere Mitglieder werden separat schriftlich eingeladen. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.
Parksituation in der Barlachstraße
Vor den Hausnummern 5 – 7 haben tagtäglich mehrere Autos soweit auf dem Gehweg geparkt, dass Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator nicht ungehindert vorbeilaufen konnten. Wir hatten uns deshalb mit Unterstützung durch Herrn Andreas Krieglstein, Fraktionsvorsitzender der CSU-Nürnberg, an die Stadt gewandt und um Abhilfe gebeten. Inzwischen wurden bereits Schilder für ein eingeschränktes Halteverbot angebracht. Zusätzlich sollen noch Pfosten angebracht werden.
Der beliebte Weihnachtsmarkt in Herpersdorf kann in diesem Jahr leider nicht stattfinden.
Nach reiflicher Überlegung haben sich der Gewerbeverein 9045X und wir dazu entschlossen, die Veranstaltung abzusagen. Die bis auf weiteres gültigen Corona-bedingten Auflagen wären für uns alle nur unter erheblichen Einschränkungen erfüllbar gewesen. Das einmalige Flair des Weihnachtsmarktes wäre dadurch völlig verloren gegangen.
Der Gewerbeverein hat sich stattdessen ein Konzept für eine weihnachtliche Beleuchtung in unseren Straßen einfallen lassen. Für nähere Informationen dazu verweisen wir auf die entsprechenden Veröffentlichungen des Gewerbevereins.
Wir hoffen sehr, dass im nächsten Jahr der Weihnachtsmarkt wieder in gewohnter Form stattfinden kann.
Die ersten Veranstaltungen nach dem Lockdown haben wir durchführen können.
Die Dampfzugfahrt im Naturpark Fränkische Schweiz mit Spaziergängen am Sonntag den 30. August 2020 war trotz des äußerst ungünstigen Wetters für die mitreisenden 9 Personen ein nachhaltiges Erlebnis. Dank der feuchten Witterung konnte auch die ELNA-Dampflok Nr. 4 des Vereins Dampfbahn Fränkische Schweiz zum Einsatz kommen. Die historische Holzklasse wurde ausführlich getestet und die Fahrt von Ebermannstadt nach Behringersmühle und zurück im ehemaligen Lokalbahntempo, auf dieser seit 2017 unter Denkmalschutz stehenden Bahnstrecke samt Ambiente, genossen. Wir danken allen Teilnehmern, dass sie sich uns trotz der widrigen Umstände angeschlossen hatten.
Auch der Besuch des Planetariums zur Kultur-Veranstaltung „Queen Heaven“ am Donnerstag, 10.Sept. 2020 ist ein begeisternder Erfolg gewesen. Die 12 für den Bürgerverein reservierten Plätze bei dieser Kulturveranstaltung waren ohnehin schnell ausgebucht gewesen.
Diese gelungene musikalische Veranstaltung war zum einen sehr strapaziös für die Ohren und hat zum anderen akustische Erinnerungen an schon länger zurück liegende Zeiten geweckt. Auch hier gilt allen Teilnehmern unser Dank dafür, dass sie dabei waren.
Straßen- und Gehwegreinigung
Bei manchen sieht es vor der Haustüre aus wie bei Hempels unterm Bett! Um etwas Ordnung zu schaffen, hat man die Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege bei Schnee oder Glatteis in der Stadt Nürnberg (Straßenreinigungs VO–StrRVO) erlassen. In unseren Vororten gilt:
Im Stadtgebiet außerhalb der beiden Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger selbst für die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze und Gehwege verantwortlich. Müssen dafür aber keine Gebühren wie in den anderen Reinigungsgebieten zahlen.
§ 17 der Verordnung betrifft den Umfang der Reinigungspflicht.
(1)Die Anlieger haben die öffentlichen Straßen bei Bedarf zu reinigen, soweit die Reinigung nicht durch die städtische Straßenreinigung vorgenommen wird.
(2) Die öffentliche Straße ist auf ganzer Länge, mit der ein Vorderliegergrundstück an diese Straße angrenzt, bis zur Straßenmitte zu reinigen.
(3) Die Reinigung ist so durchzuführen, dass der Verkehr und andere Anlieger möglichst wenig behindert und belästigt werden.
(4) Gräser und Pflanzen außerhalb angelegter Grünflächen, die aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wuchern, sind ohne chemische Mittel zu beseitigen.
(5) Der aufzunehmende Straßenkehricht (darunterfallen u. a. auch Laub, Früchte, Samen und Blüten) ist von den Verpflichteten zu entsorgen. Er darf insbesondere nicht in Regeneinlässe und -durchlässe oder Ent-wässerungsgräben und -rinnen eingebracht werden.
(6) Von neu befestigten Verkehrsflächen darf der aufgeschüttete Sand nicht entfernt werden.
Wir hoffen das diese Zeilen einige Unklarheiten beseitigen helfen.
Wir wünschen allen einen guten Start ins Schul- und Berufsleben und bleiben Sie gesund.