Monatsbericht März 2016

Liebe Leserin­nen und Leser,

der „Schwarz­er Adler“ wurde am 9. Feb­ru­ar belegt. Allerd­ings haben sich die Ereignisse inzwis­chen über­schla­gen. Mit Stand vom 03.03. mussten die 32 Per­so­n­en schon wieder ausziehen. Von der Bauord­nungs­be­hörde wurde die beantragte Nutzungsän­derung aus Brand- und Denkmalschutz­grün­den wider­rufen. Nachbesserun­gen hat der Hau­seigen­tümer bere­its ein­geleit­et. Die meis­ten Bewohn­er waren Fam­i­lien aus dem Irak und aus Syrien. Darunter 15 Kinder. Sie müssen alle umziehen. Die meis­ten kön­nen in die nun fer­tiggestellte Unterkun­ft in Korn­burg im ehe­ma­li­gen Gasthaus Ham­berg­er einziehen. Ob und wann sie wieder nach Worzel­dorf zurück­kehren, ist noch nicht zu überblicken.

Der Helfer­kreis, der sich am 02.03. im Gemein­de­saal der Osterkirche ver­sam­melt hat­te, war über diese Entwick­lung arg ent­täuscht. Alle hat­ten sich erhofft, schon am näch­sten Tag ihre Unter­stützung zeigen zu kön­nen. Jet­zt ist eine Neuori­en­tierung nach Korn­burg, oder Warten ange­sagt. über­wälti­gend war der Andrang bei den Helfern. Der Gemein­de­saal war fast zu klein. Die Hil­fs­bere­itschaft dafür enorm groß.

Frau Lodge hat­te sich als ehre­namtliche Frei­willi­gen- und Ange­bot­sko­or­di­na­torin für diese Helfer­kreise bere­it erk­lärt und auch gle­ich eine Emailadresse eingerichtet:

helferkreis.worzeldorf@gmail.com.

Zusät­zlich beste­ht für alle Helfer die Möglichkeit, über den Newslet­ter „Bürg­er­schaftlich­es Engage­ment für Flüchtlinge“ stadtweit auf dem Laufend­en zu bleiben.

Frau Freck­mann vom BRK ist für die Unterkun­ft „Schwarz­er Adler“ die Ansprech­part­ner­in. Sie wird kün­ftig 2-3 Mal wöchentlich vor Ort sein.

Frau Lebrecht vom städtis­chen Refer­at für Jugend, Fam­i­lie und Soziales wies darauf hin, dass Sach­spenden zen­tral beim BRK abgegeben wer­den soll­ten, um eine geziel­tere Verteilung zu ermöglichen. Bitte brin­gen Sie nichts zum „Schwarzen Adler“ oder zum „Ham­berg­er“. Die Verteilung, das Aus­sortieren und die Entsorgung von nicht Gebrauchtem, sind dort nicht durch­führbar und wür­den den „Betrieb“ nur stören. Das Gebraucht­waren­lager des BRK in der Sulzbach­er Straße ist der richtige Ort für Sachspenden.

Inzwis­chen fan­den Bürg­ervere­ins-Sprech­stun­den im Kleinen Laden in der Marperg­er­straße 16a(hin­ter ALDI) statt. Die näch­sten sind

am 9.März und am 13. April 2016.

Sie sind immer am 2. Mittwoch des Monates von 10.00 – 11.00 Uhr. Unsere Mit­glieder und Mit­bürg­erIn­nen haben die Gele­gen­heit, direkt mit einem Mit­glied der Vor­stand­schaft über Prob­leme, Anre­gun­gen etc. zu sprechen. Wir freuen uns auf eine rege Teil­nahme und auf Ihren Besuch.

Die näch­ste Bürg­ervere­in­srunde mit dem Ober­bürg­er­meis­ter ist am 26. April. Wir haben wieder einige Fra­gen ein­gere­icht. Wenn die Ergeb­nisse vor­liegen, wer­den wir darüber berichten.

Wei­h­nachts­markt 2015

Der Markt war zwar ein­er­seits ein voller Erfolg, ander­er­seits schlug er doch wieder ein finanzielles Loch. Es ist nicht so, dass der Bürg­ervere­in oder auch der Gewer­bev­ere­in 9045X daran ver­di­enen. Es ist und bleibt eine ideelle Ver­anstal­tung, die aber, und das ist das Pos­i­tive an der Sache, von vie­len gerne getra­gen wird. Allen, die gekom­men waren, an dieser Stelle ein her­zlich­es Dankeschön dafür, dass sie zu der tollen Atmo­sphäre an allen drei Tagen beige­tra­gen haben. Man kann es kaum glauben, aber die Vor­bere­itun­gen für unseren näch­sten Wei­h­nachts­markt laufen schon wieder an.

Bänke am Alten Kanal und in Pil­len­reuth.

Es tut sich was, aber Geduld ist die ober­ste Tugend. Schon seit län­gerem bemühen wir uns darum, am Alten Kanal zusät­zliche Sitzbänke auf­stellen zu lassen. Von aufmerk­samen Bürg­ern kam darüber hin­aus die Anre­gung, auch in Pil­len­reuth an einem fre­quen­tierten Spazier­weg Bänke zu platzieren. Inzwis­chen haben auch alle Beteiligten (Bürg­er­meis­ter, SöR, Wasser­wirtschaft­samt) ihre Zus­tim­mung dazu gegeben. Wir wer­den mit SöR so schnell wie möglich geeignete Stan­dorte fes­tle­gen – und dann wird es hof­fentlich zügig voran gehen.

Kom­mu­nales Abgabenge­setz – Was kommt mit der Gesetzesänderung?

Der kom­mu­nalpoli­tis­che Auss­chuss des Bay­erischen Land­tages hat inzwis­chen getagt. Nach mehr als drei Jahren inten­siv­er Arbeit haben die Vere­inigten Bürg­erini­tia­tiv­en für gerechte Kom­mu­nal­ab­gaben im Freis­taat Bay­ern Ver­BiB (www.verbib.de) für uns Bürg­erin­nen und Bürg­er einen wichti­gen Teil­er­folg bei unseren Bemühun­gen um eine gerechtere Lösung für Straße­naus­baubeiträge erreicht.

Wir wer­den nicht ablassen, für die kom­plette Abschaf­fung der Straße­naus­baubeiträge zu kämpfen, auch wenn dies bei der nach wie vor unverän­derten Ein­stel­lung der städtis­chen Ver­wal­tung ein weit­er­hin zäh­es Rin­gen sein wird.

Ziel der Reform ist es, dass die Beteili­gung von Anliegern an Sanierung und Aus­bau innerörtlich­er Straßen kün­ftig in allen Städten und Gemein­den Bay­erns ver­langt wird. Bish­er erheben 70 aller Kom­munen Straßenausbaubeiträge.

Allerd­ings soll die Erhe­bung deut­lich bürg­er­fre­undlich­er wer­den. Kern­punkt ist, dass die Beiträge in Zukun­ft nicht in einem, mitunter fün­f­stel­li­gen Betrag ver­langt wer­den, son­dern als „wiederkehrende Beiträge“ über mehrere Jahre gestreckt wer­den kön­nen. Mit den änderun­gen soll auch eine Kos­tendämp­fung für den einzel­nen Beitragspflichti­gen ein­herge­hen. Dies soll dadurch erre­icht wer­den, dass nicht nur die jew­eili­gen Anlieger der betrof­fe­nen Straße zur Zahlung herange­zo­gen wer­den kön­nen, son­dern auch weit­ere Nutzer in dem Wohnge­bi­et oder im ganzen Ort. Der Beitrag für den Einzel­nen darf dabei 40 Prozent des jew­eili­gen Grund­stück­swerts nicht über­steigen. Außer­dem darf der Bürg­er­beitrag nur mehr dann erhoben wer­den, wenn die Kom­mune die Erforder­lichkeit der Maß­nahme nach­weist und diese dann nicht mit über­zo­ge­nen Stan­dards durch­führt. Zudem gibt es nun unter anderem die Pflicht zur Bürg­er­in­for­ma­tion schon in der Pla­nungsphase. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass die Anlieger vor vol­len­dete Tat­sachen gestellt wer­den. Zum 1. April soll diese Reform in Kraft treten.

Der Land­tag hat damit die Ver­ant­wor­tung für die Gebühren­er­he­bung wieder den Gemein­den aufer­legt, anstatt das Prob­lem ein­heitlich und verbindlich zu reg­ulieren. Diese Detailän­derun­gen lassen den Gemein­den schon wieder viel zu viel Spiel­raum um ihre Inter­essen, ins­beson­dere bei den Finanzen, durchzuset­zen. Dadurch entste­hen auch wieder Ungerechtigkeit­en. Verkom­pliziert wird das ganze The­ma noch dadurch, dass ein Nebeneinan­der von ein­ma­li­gen und wiederkehren­den Beiträ­gen in der Gemeinde zuläs­sig ist.

Unser Bürg­er­meis­ter Chris­t­ian Vogel hat­te alle Inter­essierten für einen Vor­trag eines Ver­wal­tungsrichters zu diesem The­ma ein­ge­laden. Da die Städte dann wieder mehrere Möglichkeit­en der Aus­führung des Geset­zes haben, soll­ten Vor- und Nachteile für Stadt und Bürg­erIn­nen aufgezeigt wer­den. Wir waren mit ein­er Abor­d­nung dort: Der Tenor seit­ens der städtis­chen Vertreter war, dass die Ver­wal­tung am lieb­sten bei der bish­eri­gen Regelung bleiben möchte. Der Ver­wal­tungsaufwand (es müssten rund 100.000 Grund­stücke erfasst und ca.50 neu definierten Gebi­eten zuge­ord­net, ca. 170.000 Beschei­de jährlich ver­sandt und alle grund­stücks­be­zo­ge­nen Dat­en regelmäßig aktu­al­isiert wer­den) würde enorm steigen. Außer­dem würde das Anspruchs­denken der betrof­fe­nen Bürg­er zunehmen, die natür­lich für ihre regelmäßi­gen Beiträge entsprechende Leis­tun­gen der Stadt erwarten.

Let­ztlich entschei­det der Stad­trat. Wir sind auf das Ergeb­nis gespannt.

Die Auto­bah­ndi­rek­tion Nord­bay­ern hat die Plan­fest­stel­lung für den 6-streifi­gen Aus­bau der BAB A 73 zwis­chen Kreuz Nürn­berg-Süd und Anschlussstelle Nürn­berg Hafen-Ost bei der Regierung von Mit­tel­franken beantragt. Die Regierung von Mit­tel­franken hat das Ver­fahren eröffnet und legt die Pla­nun­ter­la­gen im Zeitraum vom 03.03.2016 bis 04.04.2016 öffentlich zur Ein­sicht aus.

Die Unter­la­gen wer­den daher für die Ausle­gung bei der Stadt beim Ser­vice­be­trieb öffentlich­er Raum am Hallplatz 2, 2. Stock, Zim­mer 217, im oben genan­nten Zeitraum aus­gelegt. Die notwendi­ge Bekan­nt­machung wurde im Amts­blatt der Stadt Nürn­berg, Nr. 4 vom 24.02.2016 veröf­fentlicht. Unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de „Auf­gaben“ > „Pla­nung und Bau“ > „Plan­fest­stel­lung, Straßen­recht, Bau­recht“ > „Plan­fest­stel­lung­sun­ter­la­gen“ find­en sich die Pläne auch im Internet.

Unsere diesjährige

Jahre­shauptver­samm­lung mit Neuwahlen ist
am 28.04.2016, 19.00 Uhr wie gewohnt
im Gasthof Meßthaler.

Pfar­rer i.R. Hans Bosch unter­hält uns mit einem Vor­trag über „Gast­wirtschaften“. Unsere Mit­glieder erhal­ten wieder geson­derte Ein­ladun­gen. Vorschläge für Kan­di­dat­en und Anträge wer­den bis 13.04. entgegengenommen.

Bis dann!