Liebe Leserinnen und Leser,
der Bürgerverein Nürnberg-Worzeldorf e.V. wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr. Auch wenn die politischen Aussichten um uns herum (Syrien, USA, Russland) nicht gerade rosig sind, so wollen wir auch 2017 dafür sorgen, dass unsere direkte Umgebung mehr Lebensqualität bietet.
Waldspielplatz Heckenrosenweg.
Wir haben eine Spende in Höhe von Euro 2.500,–. zur Ertüchtigung des Waldspielplatzes an das Bürgeramt Süd überwiesen. Gedankt sei mehreren privaten Spendern sowie den Stadträten Harald Dix und Andreas Krieglstein, die uns mit einer größeren Summe unterstützt hatten. Außerdem dem Leiter des Bürgeramtes Süd, Herrn Körber, und Herrn Bürgermeister Vogel für die Weichenstellungen und tatkräftigen administrativen Tätigkeiten. 3.500 Euro kommen vom Stadtkämmerer aus Stiftungsmitteln dazu. Zusammen mit der Verdoppelung durch den Verein Naherholungsgebiet Lorenzer Reichswald. e.V. kommen dann 11. 000 Euro zusammen, die doch eine schöne Grundlage für diesen Spielplatz sind.
Das Bürgeramt Süd wird nun mit den eingegangenen Beträgen eine erste Grobplanung in Zusammenarbeit mit dem Servicebetrieb öffentlicher Raum, Abteilung Spieleeinrichtungen, durchführen und uns dann zu einer Vorstellung der Pläne auch vor Ort einladen. Eine Schaukel, eine Rutsche und der vorgeschriebene Fallschutz sind zunächst zu ertüchtigen. Neue Geräte sind vorgesehen.
Zum Jahresende wurde die Auflösung des von uns für die Aktion >Spende Waldspielplatz< eingerichteten Kontos veranlasst.
Die Bänke am Alten Kanal
wurden noch im Dezember montiert. Jetzt stehen in allen drei Schleusenabschnitten zwischen Marthweg und Schwanstetter Straße Sitzgelegenheiten und erleichtern so manchem Spaziergänger den Weg. Vielen Dank an das Bürgeramt Süd und an SöR in Katzwang. Was lange währt, wird endlich gut. Manchmal zumindest.
Weihnachtsmarkt in Herpersdorf.
Wie alle Jahre kam der Markt wieder sehr gut an. Manchen Gästen gefiel es so gut, dass wir sie am Abend nach Hause bitten mussten, um die Buden schließen zu können. Wieder hat sich gezeigt, dass solche Veranstaltungen gut bei unseren Bürgern ankommen. Danke für Ihre Unterstützung! Unser Bürgerverein und der Gewerbeverein 9045X werden sich auch in diesem Jahr wieder einiges überlegen, um wieder einen attraktiven Weihnachtsmarkt bieten zu können. Unser ganz besonderer Dank gilt unserem Christkind Lea Schuldt, das seine Sache ausgezeichnet gemacht hat. Vielen Dank auch an alle anderen, die mitgewirkt haben.
Hochwasserschutz Gaulnhofener Graben/Bebauungsplan Nr. 4342 Eichenlöhlein.
Auf unseren Artikel in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes und den Zeitungsartikel im Schwabacher Tagblatt „Braucht ein Rinnsal einen Hochwasserschutz?“ reagierte SöR mit einer Ergänzung.
Insbesondere die Argumentation zum „Hochwasser von 1994“ ist mehr als merkwürdig.
Der Redakteur des Schwabacher Tagblattes, Herr Thomas Karl, hatte an SöR 7 Fragen gestellt. Dazu kamen im Dezember die Antworten von der Pressesprecherin von SöR, die auch dem Bürgerverein Worzeldorf überlassen wurden.
Nachfolgend die Fragen im vollen Wortlaut. Die Antworten sind zu umfangreich und werden deshalb teils gekürzt angefügt.
Frage: Wieso muss ein Hochwasserschutz mit den doch erheblichen Eingriffen in Besitzstände erfolgen, wenn der Bach bisher nie über die Ufer getreten ist?
Antwort: Die Stadt Nürnberg/SöR handelt auf Grundlage der vorgeschriebenen Normativa, nicht willkürlich oder ereignisbezogen. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens muss auch für zukünftige Bauflächen der Hochwasserschutz beachtet werden. Das Überschwemmungsgebiet am Gaulnhofener Graben wurde mittels eines digitalen Geländemodels und einer Hochwassersimulation nach den Regeln der Technik berechnet und vom Staatlichen Wasserwirtschaftsamt überprüft. Der Gaulnhofener Graben am Teilstück Eichenlöhlein ist 1994 deutlich über die Ufer getreten.
Anmerkung: Als Anlage wurden von SöR zwei Fotos nach starken Regenfällen am 13. April 1994, die den Graben im Abschnitt zwischen Marthweg und der Vorjurastrasse zeigen, mitgeschickt!?? In dem Bereich wurde der Gaulnhofer Graben bereits mit dem Eichenwaldgraben vereinigt und hat mit dem Eichenlöhlein nur noch im Entfernten etwas zu tun.
F: Im Sommer ist er weitgehend verlandet und muss stellenweise gesucht werden.
A: In Obernzenn, Ansbach usw. gab es heuer Ereignisse in Gebieten, in denen die Anwohner sich nie hatten vorstellen können, jemals in ihrem Leben von großen Wassermengen betroffen zu sein.
F: Wo genau sollen die – bisher von den Anwohnern nicht vermissten – Brücken und Wegverbindungen gebaut werden?
A: Im Bebauungsplan wurden auch die Standorte der neuen Straßen- und Radwegbrücken festgelegt. Es handelt sich um je eine Straßenbrücke im Südosten und im Nordwesten der Straße „Eichenlöhlein“ und um eine Rad- und Fußgängerbrücke im äußersten Osten des Bebauungsplangebiets. Die südöstliche Straßenbrücke wurde auch schon errichtet. Das Gewässer wurde hier provisorisch auf die geplante Trasse verlegt.
F: Mit welchen Kosten wird für das Projekt kalkuliert und wie soll es – bei den ohnehin knappen städtischen Kassen – finanziert werden?
F: Welche Kosten kommen hier auf die Anlieger zu? Angesichts des fehlenden Fachwissens dürfte Eigenleistung – wie im Gutachten als Möglichkeit angegeben – kaum realisierbar sein.
A: für beide Fragen: Die Finanzierung des Projekts erfolgt über den Umlegungsausschuss und ist gesichert. Eine Eigenleistung auf Privatgrund kommt nur bei der Gewässerunterhaltung nach erfolgtem Gewässerausbau in Frage. Den Beteiligten (z. B. Anlieger oder Eigentümer) wird widerruflich gestattet, die Unterhaltung durch Eigenleistung zu übernehmen.
Anmerkung: Es liest sich so, als kommen keine Kosten auf die Anlieger zu. Die vom Bürgerverein angesprochenen Probleme bestehen aber nicht auf öffentlichem Grund, sondern auf den privaten Flächen. Und hier sind die Anlieger bzw. Eigentümer sehr wohl von den Kosten selbst betroffen.
F: Der Gaulnhofer Graben entspringt in einem Bereich, der im künftigen Baugebiet Kornburg-Nord liegt. Dort soll das Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation geleitet, sondern getrennt abgeführt werden. Ist das über den Graben geplant und damit die Ursache für den plötzlich so dringenden „Hochwasserschutz“?
A: Das Baugebiet Kornburg-Nord hat keinen Einfluss auf das Hochwassergeschehen des Gaulnhofener Grabens im Bereich des Eichenlöhleins.
Anmerkung: Auf diese Frage wurde nicht konkret geantwortet. Aber in der nächsten Frage kommt auch ein Satz zu diesem Thema, der hier bereits eingefügt wurde, vor. Allerdings kann sich der Leser hier seinen Teil zwischen Witz und Lüge selbst denken.
F: Warum kann statt der doch erheblichen Eingriffe innerhalb des Baugebietes nicht mit einer geplanten Überschwemmungsfläche im Wiesenbereich östlich des Eichenlöhleins als Regenrückhalteraum gearbeitet werden – wie es sich mittlerweile an der Donau auch als praktikabel erweist?
A: Grundsätzlich ist anzuführen, dass eine Niederschlagswassereinleitung in ein Gewässer immer nur gedrosselt erfolgen darf. Dies bedeutet, dass innerhalb der Bebauung Rückhalteeinrichtungen (z.B. auch Rückhaltebecken) geschaffen werden müssen. Die Abgabemenge in das Gewässer erfolgt dann begrenzt und richtet sich nach der Beschaffenheit des Gewässers. Das Baugebiet Kornburg-Nord hat deshalb keinen Einfluss auf das Hochwassergeschehen des Gaulnhofener Grabens im Bereich des Eichenlöhleins. Die Hauptursache für mögliche Ausuferungen im Eichenlöhlein ist die vorhandene Verbauung des Gewässerquerschnitts. Beim Eichenlöhlein besteht das Glück, dass das Gebiet sehr dünn besiedelt ist und ringsherum viel Wiese und Wald als Rückstaugebiete existieren. D.h. es gibt dort eine ideale Korrelation von Natur und Bebauung als eine Siedlungsform, die nur noch selten anzutreffen ist. Ohne die oben dargestellten Minimal-Eingriffe wird es aber das Ziel, den Schutz der Besitzstände der Anlieger im Eichenlöhlein, nicht geben.
Anmerkung: Selbst wenn das Neubaugebiet Kornburg-Nord mit dem Hochwasserschutz im Eichenlöhlein nichts zu tun haben sollte, ist die Stadt hier gefordert, die Ungerechtigkeiten bei den angeblich notwendigen Änderungen auf den Grundstücken der Anlieger entweder zurückzustellen, oder logistisch und finanziell zu unterstützen. Korrelation von Natur und Bebauung (schöner Begriff) und Minimal-Eingriffe sind Argumente, die leider von SöR den Eigentümern gegenüber nicht umgesetzt werden. Wir werden Bürgermeister Vogel nochmals auf das Thema ansprechen.
Die nächste Sprechstunde
des Bürgervereins im Kleinen Laden in der Marpergerstrasse 16 findet ab Februar nur noch mit Terminabsprache unter Telefon 0911 – 8 88 86 98 oder E-mail info@bv-worzeldorf.de statt. Dies ist eine Rationalisierung, weil die angebotenen Termine nur sehr spärlich genutzt wurden.
Allen zusammen einen schönen Winter, so wie ihn sich jeder vorstellt.